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BVerwG, 15.06.1960 - V C 276.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Schleswig, 17.03.1958 - 8 K - 35/57
- BVerwG, 11.08.1958 - V C 276.58
- BVerwG, 15.06.1960 - V C 276.58
- BVerwG, 01.11.1960 - V C 276.58
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 15.06.1960 - V C 276.58
Dieser Grundsatz gilt entgegen der Meinung des Beklagten nicht nur für die "echten" Kriegsgefangenen (§ 2 Abs. 1 KgfEG), sondern auch für die gemäß § 2 Abs. 2 KgfEG den Kriegsgefangenen Gleichgestellten (vgl. Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56] [100] -).Entgegen der Auffassung des Landesverwaltungsgerichts ist nämlich der Gewahrsamsbegriff des § 2 Abs. 2 KgfEG enger als der des § 2 Abs. 1 KgfEG, so daß das für eine echte Kriegsgefangenschaft ausreichende Maß von Freiheitsbeschränkungen hier nicht genügt; vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 14. Januar 1959 (BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]. [99/100]).
- BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.06.1960 - V C 276.58
Nun hat zwar das erkennende Gericht wiederholt ausgesprochen, daß die von den Sowjets gegen die deutsche Zivilbevölkerung Ostpreußens verhängten Maßnahmen im allgemeinen ihren Grund nicht in Sicherheitserwägungen der Truppe hatten, vielmehr vorwiegend dem Zwecke dienten, durch den Zwangseinsatz der deutschen Bevölkerung die Aufgaben zu bewältigen, die der durch den Krieg geschaffene Zustand der Zerstörung und des Stillstandes des öffentlichen Lebens gestellt hatte (vgl. das den Parteien mitgeteilte Urteil vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237] und das Urteil vom 26. November 1958 - BVerwG V C 457.56 -). - BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
Auszug aus BVerwG, 15.06.1960 - V C 276.58
Auch die Zubilligung von Prozeßzinsen begegnet keinen Bedenken (vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 7. Juni 1958 [BVerwGE 7, 95], das gleichfalls eine Vornahmeklage zum Gegenstand hatte).
- BVerwG, 26.11.1958 - V C 457.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.06.1960 - V C 276.58
Nun hat zwar das erkennende Gericht wiederholt ausgesprochen, daß die von den Sowjets gegen die deutsche Zivilbevölkerung Ostpreußens verhängten Maßnahmen im allgemeinen ihren Grund nicht in Sicherheitserwägungen der Truppe hatten, vielmehr vorwiegend dem Zwecke dienten, durch den Zwangseinsatz der deutschen Bevölkerung die Aufgaben zu bewältigen, die der durch den Krieg geschaffene Zustand der Zerstörung und des Stillstandes des öffentlichen Lebens gestellt hatte (vgl. das den Parteien mitgeteilte Urteil vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237] und das Urteil vom 26. November 1958 - BVerwG V C 457.56 -). - BVerwG, 02.12.1959 - V C 341.57
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigungsleistungen wegen Verrichtung von …
Auszug aus BVerwG, 15.06.1960 - V C 276.58
Hierfür ist der Grund der Festnahme maßgebend (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1959 - BVerwG (V C 341.57)/(V C 124.59) - [MDR 1960 S. 344]). - BVerwG, 25.05.1959 - V B 45.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.06.1960 - V C 276.58
Dasselbe muß auch für die entsprechenden Zwangsmaßnahmen der Besatzungsmacht gegenüber der Zivilbevölkerung in den übrigen deutschen Ostgebieten (nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937) gelten; vgl. Beschluß vom 25. Mai 1959 - BVerwG V B 45.59 - Diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts läßt jedoch die Möglichkeit von Ausnahmen in besonders gelagerten Fällen zu. - BVerwG, 24.02.1960 - V C 12.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.06.1960 - V C 276.58
Der beklagte Beschwerdeausschuß ist keine eigene, selbständige Behörde, sondern ein Teil derjenigen Behörde, bei der er errichtet ist (vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 24. Februar 1960 - BVerwG V C 12.59 - ferner Hübner, Kommentar zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, Anm. 4 zu § 19).
- BVerwG, 14.06.1961 - V C 140.60
Bindung eines Revisionsgerichts an eine nicht angefochtene Entscheidung der …
Diesen Grundsatz hat der erkennende Senat auch für Ansprüche auf Kriegsgefangenenentschädigung anerkannt (vgl. Urteil vom 15. Juni 1960 - BVerwG V C 276.58 -). - BVerwG, 13.12.1961 - V C 229.59
Rechtsmittel
Die Zubilligung von 4 v.H. Prozeßzinsen vom Tage der Klageerhebung, dem 15. Juli 1959, an entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 7. Juni 1958 [BVerwGE 7, 95] , vom 15. Juni 1960 - BVerwG V C 276.58 - und vom 15. Februar 1961 - BVerwG V C 162.59 -). - BVerwG, 27.06.1961 - V CB 229.59
Rechtsmittel
Darüber hinaus weicht das Urteil des Landesverwaltungsgerichts hinsichtlich seiner Entscheidung über den Zinsanspruch von der Rechtsprechung des erkennenden Senats ab, die dahin geht, daß auch für öffentlich-rechtliche Geldforderungen Prozeßzinsen unter sinngemäßer Anwendung des § 291 BGB zu entrichten sind (Urteil vom 7. Juni 1958 [BVerwGE 7, 95] und - für Ansprüche auf Kriegsgefangenenentschädigung - Urteil vom 15. Juni 1960 - BVerwG V C 276.58 -).
- BVerwG, 13.09.1961 - V C 16.60
Rechtsmittel
Ferner wird das Verwaltungsgericht nunmehr über den Zinsanspruch der Klägerin zu entscheiden haben, wozu auf dieUrteile des erkennenden Senats vom 15. Juni 1960 - BVerwG V C 276.58 - undvom 23. November 1960 - BVerwG V C 43.59 - hingewiesen wird. - BVerwG, 28.02.1962 - V C 107.60
Rechtsmittel
Diesen Grundsatz hat er in ständiger Rechtsprechung auch auf die Verzinsung von Entschädigungsansprüchen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz für anwendbar erklärt(Urteile vom 9. Oktober 1959 - BVerwG V C 170.58 -, vom 15. Juni 1960 - BVerwG V C 276.58 -, vom 15. Februar 1961 - BVerwG V C 162.59 - undvom 13. Dezember 1961 - BVerwG V C 240.59 -). - BVerwG, 13.07.1960 - V B 31.60
Rechtsmittel
Seine Auffassung, daß die Fälligkeit der Kriegsgefangenenentschädigung erst mit deren rechtskräftigen Festsetzung eintritt, steht jedoch im Widerspruch zu der Entscheidung des beschließenden Senatsvom 15. Juni 1960 - BVerwG V C 276.58 -.